Südkorea stellt Verordnung zur Einleitung eines umfassenden Delistings von Kryptowährungen vor

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Als langjähriger Krypto-Investor mit Erfahrung auf dem südkoreanischen Markt verfolge ich die bevorstehende Regulierung virtueller Vermögenswerte durch den Financial Supervisory Service (FSS) genau. Es wird erwartet, dass die bevorstehenden Richtlinien Kriterien für die Notierung virtueller Vermögenswerte und Richtlinien zum Entscheidungsprozess hinsichtlich der Fortsetzung des Handels für derzeit gelistete Vermögenswerte enthalten.


Die südkoreanische Finanzaufsichtsbehörde plant die Einführung von Verfahren zur Streichung bestimmter Kryptowährungen von bestehenden Börsen, wie in ihren bevorstehenden „Best Practices für die Einhaltung des Virtual Asset User Protection Act“ dargelegt. Diese Vorschriften sollen Anfang Juni veröffentlicht werden.

Komponenten der bevorstehenden Krypto-Regulierung in Südkorea

Ein Vertreter des südkoreanischen Finanzaufsichtsdienstes gab am 10. Mai bekannt, dass die bevorstehenden Vorschriften Standards für das Hinzufügen virtueller Vermögenswerte zu Listen enthalten werden. Darüber hinaus umfassen diese Regeln Verfahren zur Bestimmung, ob der Handel mit zuvor gelisteten virtuellen Vermögenswerten fortgesetzt werden darf. Das ultimative Ziel besteht darin, ein System einzurichten, um bestimmte Emittenten virtueller Vermögenswerte bei Bedarf aus den Listen zu entfernen.

Als Krypto-Investor freue ich mich auf die kommenden Richtlinien des südkoreanischen Finanzaufsichtsdienstes. Diese Richtlinien werden derzeit ausgearbeitet und voraussichtlich zwischen Ende Mai und Anfang Juni bereitgestellt. Der Zweck dieser Richtlinien besteht darin, Krypto-Börsen bei der Selbstregulierung zu unterstützen, bevor im Juli das Virtual Asset User Protection Act in Kraft tritt. Zu den Schlüsselkomponenten dieser Richtlinien gehören Standards für das Volumen der Ausgabe, Verteilung und Transaktionsunterstützung virtueller Vermögenswerte.

Darüber hinaus wird die Verordnung Maßnahmen ergreifen, um den Handel mit virtuellen Vermögenswerten zu verhindern, bei denen es in der Vergangenheit zu Hackerangriffen kam. Darüber hinaus wird die Einreichung koreanischer Whitepapers und technischer Handbücher für virtuelle Vermögenswerte außerhalb des Landes vorgeschrieben.

Als Krypto-Investor behalte ich die Entwicklung des Virtual Asset User Protection Act im Auge. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Gesetzgebung derzeit noch in den Kinderschuhen steckt. Ein Beamter des Finanzaufsichtsdienstes erkannte kürzlich einige inhärente Herausforderungen bei der Regulierung von Emittenten und Vertriebshändlern virtueller Vermögenswerte an. In ihren eigenen Worten: „Angesichts der Tatsache, dass das Virtual Asset User Protection Act erst am Anfang steht, rechnen wir damit, dass wir auf Einschränkungen stoßen, wenn es darum geht, die Handlungen von Emittenten und Vertriebshändlern virtueller Vermögenswerte zu kontrollieren.“ (Quelle: The Korea Economic Daily)

Die Haltung der DAXA zur regulatorischen Prüfung von Kryptowährungen

Um dieses Problem zu ergänzen, werden in Südkorea Initiativen ergriffen, um Selbstregulierungsrahmen einschließlich empfohlener Praktiken und Standards zu schaffen. Der Schritt des Finanzaufsichtsdienstes, solche Praktiken umzusetzen, ist eine Reaktion auf die Kritik an der Wirksamkeit der im vergangenen Jahr vorgestellten Richtlinien zur gemeinsamen Börsennotierung der Digital Asset Exchange Alliance (DAXA).

Als Forscher, der die Regulierungspraktiken von Börsen untersucht, habe ich beobachtet, dass DAXA Richtlinien für die Kennzeichnung von Vorsichtsaktien und deren Delisting festlegt. Allerdings gehen sie auch dann zurückhaltend vor, wenn sich größere Börsen nicht an diese Regeln halten. Dieser besorgniserregende Trend hat mich dazu veranlasst, die Schwächung der Selbstregulierung zu kritisieren. Im Wesentlichen hat die Selbstregulierung ihre Wirksamkeit verloren.

DAXA wies darauf hin, dass seine Mitglieder die Freiheit haben, ihre eigenen Richtlinien für Transaktionen zu befolgen. Sie betonten außerdem, dass jedes Mitgliedsunternehmen die Befugnis habe, alle fragwürdigen transaktionsbegleitenden Punkte selbst zu beurteilen und Entscheidungen zu treffen. Bei Bedenken bezüglich der Transaktionsunterstützung eines Mitglieds wird ein Überprüfungsprozess eingeleitet, die letzte Entscheidung liegt jedoch beim einzelnen Mitgliedsunternehmen.

Darüber hinaus wird erwartet, dass die bevorstehende Offenlegung optimaler Methoden zur Notierung virtueller Vermögenswerte zur Entwicklung von Notierungsprotokollen auf lokalen Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte führen wird. Dieses Ergebnis ist aufgrund des verbindlichen Charakters dieser Leitlinien im Vergleich zur beratenden Rolle von Organisationen wie DAXA plausibel.

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2024-05-10 15:04