Großbritannien legt Gesetzesentwurf zur Klärung des rechtlichen Status von Kryptowährungen vor

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  • Der Gesetzentwurf führt eine neue persönliche Eigentumskategorie „Sache“ ein, die für bestimmte digitale Vermögenswerte gilt.
  • Sobald es in Kraft getreten ist, wird es der Anwaltschaft dabei helfen, das Eigentum in Streitigkeiten wie Scheidungen zu bestimmen und Kryptobesitzern, die Betrug und Betrug ausgesetzt sind, Schutz zu bieten.

Als erfahrener Forscher mit großem Interesse an digitalen Vermögenswerten und ihren rechtlichen Auswirkungen halte ich diesen Gesetzentwurf für einen bedeutenden Schritt zur Klärung der unklaren Gewässer des Kryptobesitzes. Nachdem wir uns jahrelang mit der Komplexität des traditionellen Eigentumsrechts und seiner Anwendung auf neue Technologien auseinandergesetzt haben, ist es erfrischend zu sehen, dass die britische Regierung entschlossene Maßnahmen ergreift.

Die britische Regierung hat dem Parlament einen Vorschlag zur rechtlichen Stellung digitaler Vermögenswerte wie Kryptowährungen, NFTs (Non-Fungible Tokens) und digital repräsentierter realer Vermögenswerte vorgelegt.

Als Analyst kann ich das so ausdrücken: Nach dem Gesetzentwurf werden diese Vermögenswerte nach britischem Recht als persönliches Eigentum anerkannt. Mit seiner Verabschiedung wird es Juristen einen Rahmen für die Beilegung von Eigentumsstreitigkeiten bieten, wie sie beispielsweise bei einer Scheidung auftreten können. Darüber hinaus werden Schutzmaßnahmen für Kryptobesitzer geschaffen, die Opfer von Betrug und Täuschung werden, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt.

Im Mittelpunkt dieses Vorschlags steht eine neuartige Klassifizierung von Eigentum, die sich von den derzeitigen „Besitztümern“ und „Handlungen“ unterscheidet. Zu den Besitztümern gehören materielle Gegenstände wie Geld und Autos, während es sich bei den Handlungen um immaterielle Güter wie Schulden und Aktien handelt. Die vorgeschlagene neue Kategorie mit der Bezeichnung „digitale Dinge“ soll persönliche Eigentumsrechte an bestimmten digitalen Vermögenswerten gewähren, wie Justizministerin Heidi Alexander erklärte.

Zuvor in diesem Jahr veröffentlichte die Law Commission – eine Organisation, die für die Prüfung und Verbesserung von Gesetzen in England und Wales zuständig ist – eine Konsultation zu Gesetzesentwürfen, die Kryptowährungen als Eigentumsform einstufen. Im Anschluss an ihre Analyse veröffentlichten sie einen Bericht, in dem sie ihre Ergebnisse detailliert darlegten. Nach Angaben des Justizministeriums beziehen sich die Schlussfolgerungen in erster Linie auf Krypto-Token.

Die Law Commission stellte in ihrem Bericht fest, dass bestimmte digitale Vermögenswerte nicht als materielle Besitztümer oder Handlungen betrachtet werden, das englische und walisische Recht sie jedoch als Einheiten betrachtet, an denen Eigentumsrechte begründet werden können.

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2024-09-11 19:48