EToro einigt sich mit der SEC: Branchenanwälte reagieren

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Als erfahrener Krypto-Investor mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Navigieren in der volatilen Welt digitaler Vermögenswerte finde ich die jüngste Einigung zwischen eToro und SEC faszinierend. Auch wenn eToro möglicherweise kein bedeutender Akteur auf dem US-Markt ist, bietet diese Vereinbarung wertvolle Einblicke in die Haltung der SEC dazu, welche digitalen Vermögenswerte als Wertpapiere gelten.

Am Donnerstag stimmte eToro zu, Vorwürfe der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission zu klären, dass sie als nicht registrierter Broker und Clearing-Agentur fungierten. Darüber hinaus erleichterten sie den Handel mit bestimmten Kryptowährungen, die als Wertpapiere eingestuft sind. Im Rahmen dieser Einigung wird eToro eine Strafe in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar zahlen. Diese Vereinbarung beschränkt eToro auf den Handel mit nur drei digitalen Vermögenswerten: Bitcoin (BTC), Bitcoin Cash (BCH) und Ether (ETH).

Etoro mit Hauptsitz in Israel ist keine dominierende Kraft auf dem US-amerikanischen Kryptowährungsmarkt. Es hat deutlich weniger Kundenkonten – rund 240.000 – im Vergleich zu den sagenhaften 100 Millionen von Coinbase. Eine Vereinbarung mit der SEC ist jedoch von Bedeutung, da sie wertvolle Erkenntnisse darüber liefert, wie diese Regulierungsbehörde eine entscheidende rechtliche Frage wahrnimmt: die Bestimmung, welche digitalen Vermögenswerte nicht als Wertpapiere gelten und daher nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Laut den von CoinDesk konsultierten Anwälten ist dies von Bedeutung.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Reaktionen führender Anwälte, die sich auf digitale Vermögenswerte konzentrieren:

Joseph Tully, Anwalt für Wertpapierstreitigkeiten bei Tully & Weiss, erklärte: „Es scheint, dass die SEC Bitcoin (BTC), Bitcoin Cash (BCH) und Ethereum (ETH) als Waren zugelassen hat, was darauf hindeutet, dass diese drei von der SEC nicht als Wertpapiere angesehen werden.“ Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das „mindestens“ impliziert, dass es möglicherweise auch andere Kryptowährungen gibt, die in diese Kategorie fallen, es jedoch derzeit keine klaren rechtlichen Leitlinien dazu gibt, die auf dieser Einigung basieren.

Drew Hinkes, Partner bei K&L Gates:

EToro einigt sich mit der SEC: Branchenanwälte reagieren

Joshua Ashley Klayman, US-Leiter für Fintech und Leiter für Blockchain und digitale Assets bei Linklaters:
„Aus der Unterlassungsverfügung wissen wir, dass eToro ein Vergleichsangebot vorgelegt hat, das von der SEC angenommen wurde. eToro gibt die in der Unterlassungserklärung dargelegten Feststellungen nicht zu oder bestreitet sie, außer in Bezug auf die Zuständigkeit der SEC.

In einem Gerichtsverfahren ist es von entscheidender Bedeutung, Vorwürfe zu beweisen. Bei vertraglichen Vereinbarungen steht es den Parteien jedoch frei, die Vereinbarungen nach eigenem Ermessen zu treffen. Hier fehlen uns konkrete Details zu den digitalen Vermögenswerten, denen die SEC möglicherweise vorgeworfen hat, an Wertpapiertransaktionen beteiligt zu sein. Darüber hinaus kennen wir weder die Gründe für den Vergleich mit eToro noch seine umfassenderen Geschäftspläne und -strategien.

Meiner Meinung nach bedeutet die Tatsache, dass es eine Unterlassungsanordnung gibt, nicht zwangsläufig, dass diese sich auf laufende oder zukünftige Gerichtsverfahren auswirkt. Mit dieser Anordnung wurden im Wesentlichen keine Vorwürfe gegen irgendjemanden nachgewiesen, und es scheint, dass die Kommission keinen bestimmten digitalen Vermögenswerten auch nur vorgeworfen hat, Wertpapiere oder Teil einer Wertpapiertransaktion zu sein.

Bill Hughes, Anwalt bei Consensys:

Ehemalige SEC-Anwältin Alexandra Damsker:

„Was für eine Enttäuschung, die Einigung zu erzielen.

„Diese Personen sollten ihre Bedenken zur Lösung vor Gericht bringen, da die Securities and Exchange Commission (SEC) laut Lopers Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in dieser Angelegenheit nicht die letzte Autorität besitzt.“

„Aber sie brechen einfach das Geschäft ab und rennen mit eingezogenem Schwanz davon. Na ja.“

Wir werden diesen Artikel mit weiteren Reaktionen aktualisieren, sobald wir diese erhalten.

Wichtiger Hinweis: Die in diesem Artikel geteilten Meinungen gehören ausschließlich dem Autor und stimmen möglicherweise nicht mit denen von CoinDesk, Inc., seinen Stakeholdern oder verbundenen Unternehmen überein.

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2024-09-12 21:48