Die EU-Regulierungsbehörde sieht die Veröffentlichung der Stablecoin-Standards im offiziellen Journal vor Jahresende vor

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  • Technische Standards gemäß dem Gesetz über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) der Europäischen Union werden voraussichtlich noch vor Jahresende im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
  • Die Regeln umfassen Standards für Autorisierung, Stresstests und Methoden zur Schätzung der Anzahl und des Wertes von Transaktionen für Stablecoin-Emittenten.

Als erfahrener Analyst mit jahrelanger Erfahrung in der komplizierten Welt der Finanzvorschriften halte ich diese Entwicklung für einen bedeutenden Fortschritt in der Reifung der Kryptoindustrie innerhalb der Europäischen Union (EU). Die bevorstehende Veröffentlichung der technischen Standards im Rahmen von MiCA dürfte den in der Region tätigen Stablecoin-Emittenten die dringend benötigte Klarheit und Stabilität bringen.

Als Krypto-Investor erwarte ich mit Spannung, dass Richtlinien für Stablecoin-Emittenten wie Tether und Circle, die innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sind, voraussichtlich bis zum Jahresende formalisiert werden. Diese Informationen wurden mir von einem Vertreter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mitgeteilt.

Die 15 technischen Standards, auf die sie sich beziehen, wurden von der EBA (European Banking Authority) vorgeschlagen, einer Organisation, die bei ihrer Entwicklung mit der ESMA (European Securities and Markets Authority) zusammengearbeitet hat. Diese Standards wurden der Europäischen Kommission vorgelegt, die als Exekutive der EU fungiert.

Ein als MiCA bezeichneter Regulierungsrahmen, der es Kryptofirmen ermöglicht, Kunden innerhalb der 27-köpfigen Gewerkschaft mit einer einheitlichen Lizenz zu bedienen, wurde letztes Jahr gesetzlich umgesetzt. Die Richtlinien zu Stablecoins traten im Juni in Kraft, während die übrigen Aspekte von MiCA bis Dezember in Kraft treten sollen.

Die Kommission prüft die Richtlinien und muss entscheiden, ob sie wie geschrieben umgesetzt werden sollen oder ob Änderungen erforderlich sind. Diese Richtlinien umfassen neben verschiedenen anderen Themen Themen wie Autorisierung, Stresstests und Techniken zur Berechnung von Transaktionsvolumen und -wert.

Nachdem die Kommission sie gebilligt hat, müssen diese Regeln einer Überprüfung sowohl durch das Europäische Parlament als auch durch den Europäischen Rat unterzogen werden. Nach diesem Schritt müssen sie übersetzt, offiziell genehmigt und schließlich im Amtsblatt veröffentlicht werden, das als Plattform für die Veröffentlichung der formellen Rechtsakte und Informationen der EU dient.

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2024-09-11 15:22