Eilmeldung: Dem BitClout-Gründer droht eine SEC-Anklage in Höhe von 257 Millionen US-Dollar wegen Kryptobetrugs

Hast du genug von der deutschen Bürokratie und Politik? 🌍🤯 Dann ist unser Kanal genau das Richtige für dich! Hier gibt's nicht nur die heißesten Krypto-News, sondern auch eine Prise Sarkasmus und Spaß! 🚀😎

👉Beitreten zu Telegramm


Als erfahrener Finanzanalyst mit Erfahrung in der Wertpapierregulierung finde ich die jüngsten Maßnahmen der SEC gegen Nader Al-Naji und seine Social-Media-Plattform BitClout sowohl faszinierend als auch besorgniserregend. Die Behauptungen über betrügerische Machenschaften, bei denen es um nicht registrierte Krypto-Asset-Angebote im Wert von über 257 Millionen US-Dollar geht, sind schwerwiegend und stellen, wenn sie wahr sind, eine deutliche Erinnerung an die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in der sich schnell entwickelnden Welt der Kryptowährungen dar.

Die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) hat Nader Al-Naji, den Schöpfer der Social-Media-Plattform BitClout, beschuldigt, einen groß angelegten Betrugsfall im Wert von über 200 Millionen US-Dollar an nicht registrierten Verkäufen von Krypto-Assets inszeniert zu haben.

SEC erhebt Anklage gegen BitClout-Gründer

1. Die SEC, die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde, hat erhebliche Vorwürfe gegen Nader Al-Naji, den Schöpfer der Social-Media-Site BitClout, erhoben. Sie behaupten, er habe einen betrügerischen Kryptoplan im Wert von mehr als 257 Millionen US-Dollar entwickelt.

Heute reichte die SEC eine Beschwerde gegen Al-Naji ein und wirft ihm vor, den nativen Token BTCLT ohne Registrierung illegal auf unserer Plattform verkauft und Anleger irreführend über die Verwendung der Gelder informiert zu haben.

Die SEC behauptet, dass Al-Naji die Tatsache falsch dargestellt habe, dass die Gelder nicht für seine eigene Entschädigung verwendet würden. Im Gegensatz dazu wird in der Klage behauptet, dass er Berichten zufolge mehr als 7 Millionen US-Dollar an Anlegergeldern für persönliche Ausgaben ausgegeben habe, etwa für die Miete eines Herrenhauses in Beverly Hills und für die Überschüttung von Familienmitgliedern mit extravaganten Geldgeschenken.

1. Die SEC behauptet, Al-Naji habe versucht, sich der Aufsicht durch die Aufsichtsbehörden zu entziehen, indem er BitClout als dezentrales Unterfangen ohne Beteiligung eines Unternehmens dargestellt und den Pseudonym „Diamondhands“ verwendet habe, um den Eindruck von Unabhängigkeit zu erwecken. Darüber hinaus habe er angeblich eine rechtliche Beurteilung veranlasst, die auf verzerrten Beschreibungen des Projekts basierte und darauf abzielte, zu behaupten, dass BTCLT-Token nicht als Wertpapiere eingestuft seien.

1. Gurbir S. Grewal, Leiter der Enforcement Division der SEC, betonte, dass die Organisation Fallermittlungen auf der Grundlage wirtschaftlicher Realitäten und nicht auf oberflächlichen Etiketten angeht. In der Klage wird Al-Naji vorgeworfen, gegen Registrierungs- und Betrugsbestimmungen der Bundeswertpapiergesetze verstoßen zu haben.

Gleichzeitig hat die US-Staatsanwaltschaft im südlichen Bezirk von New York Strafanzeigen gegen Al-Naji erhoben. In der Klage der SEC werden außerdem Al-Najis Frau, Mutter und hundertprozentige Unternehmen als Beklagte für die Anlegergelder aufgeführt, die sie angeblich erworben haben.

Geänderte Beschwerde der SEC im Binance-Fall

Die SEC hat in ihrer laufenden Klage gegen Binance, Binance.US und Changpeng Zhao eine neue Klage erhoben. In Bezug auf Kryptowährungen von Drittanbietern wie Solana, Cardano und Polygon versucht die SEC in diesem Fall derzeit nicht mehr, deren Sicherheitsstatus festzustellen.

1. „Am 30. Juli wurde in einem gemeinsamen Statusbericht, der dem US-Bezirksgericht für den District of Columbia vorgelegt wurde, ein geänderter Ansatz offengelegt. Die Securities and Exchange Commission (SEC) teilte ihren Plan mit, die Beschwerde anzupassen, und ging dabei auf Punkte bezüglich Dritter ein. Diese Änderung folgt dem vorherigen Antrag von Binance, die Klage abzuweisen.

Weiterlesen

2024-07-30 19:52