Krypto-Airdrop: UXLINK enthüllt Berechtigungskriterien für große Belohnungen

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Als erfahrener Analyst finde ich die Herangehensweise von UXLINK an die mit Spannung erwarteten Zulassungskriterien für Airdrop-Belohnungen sowohl faszinierend als auch lobenswert. Die Betonung von Transparenz, Fairness und echten Beiträgen steht im Einklang mit dem benutzerzentrierten Design der Plattform. Durch die Integration sozialer und dezentraler App-Funktionen zielt UXLINK darauf ab, eine integrative sozioökonomische Gemeinschaft zu schaffen, die Web3- und Web2-Benutzer verbindet.


Heute hat UXLINK die erforderlichen Qualifikationen für die Teilnahme an seinem mit Spannung erwarteten Airdrop-Event bekannt gegeben. Diese Informationen wurden auf der Social-Media-Plattform X geteilt und bieten eine umfassende Erläuterung des Verteilungsprozesses und der Kriterien für den kommenden UXLINK-Kryptowährungs-Airdrop der ersten Staffel. UXLINK setzt sich für die Förderung von Transparenz und Fairness ein und möchte aktive und authentische Community-Mitglieder anerkennen und entlohnen und gleichzeitig ein robustes und sicheres Ökosystem aufbauen.

Worum geht es bei UXLINK?

UXLINK ist eine bahnbrechende soziale Plattform im Web3-Bereich, die auf einzigartige Weise die Elemente sozialer und dezentraler Anwendungen (DApps) für eine bessere Zugänglichkeit kombiniert. UXLINK unterscheidet sich von traditionellen sozialen Medien und priorisiert wechselseitige, für beide Seiten vorteilhafte Verbindungen statt einseitiger, auf Follower ausgerichteter Interaktionen. Dieser innovative Ansatz wird durch die UXGroup-Funktion veranschaulicht und positioniert UXLINK als Vorreiter im benutzerorientierten sozialen Netzwerk.

Laut UXLINK-Whitepaper werden die Hauptziele der Plattform durch drei Hauptkomponenten definiert:

UXLINK strebt danach, das größte soziale Netzwerk und die größte soziale Infrastruktur zu sein und legt dabei Wert auf authentische, wechselseitige Beziehungen“ oder „UXLINK strebt danach, zur größten sozialen Plattform zu wachsen und legt dabei Wert auf sinnvolle, wechselseitige Interaktionen.“

2. Einheitlicher Zugriff: Die Plattform verbindet Web3 und Web2 und ermöglicht Benutzern und Entwicklern die Erkundung, den Austausch und die Interaktion mit Krypto-Assets in einem sozial ausgerichteten, gemeinschaftsorientierten Umfeld.

Darüber hinaus engagiert sich UXLINK für den Aufbau einer integrativen, vertrauenswürdigen und lohnenden sozioökonomischen Gemeinschaft.“ zusammenhängendes, zuverlässiges und profitables sozioökonomisches Netzwerk.“

Tokenomics & Allokation

Ungefähr 60 % des gesamten UXLINK-Angebots, was 600.000.000 Token entspricht, sind für Community-Engagement und Anreize bestimmt. Weitere 25 % oder 250.000.000 Token sind für Projektentwicklung und Partnerschaften reserviert. Die restlichen 15 % (150.000.000 Token) werden dem Team und den Beratern zugeteilt. Diese strategische Zuweisung zielt darauf ab, die langfristige Beteiligung der Gemeinschaft zu fördern und die Nachhaltigkeit des Projekts sicherzustellen.

1. Community: Die Plattform stellt 65 % des gesamten Angebots für die Community bereit, bestehend aus UXLINK-Token-Inhabern und Mitwirkenden an UXLINK-Initiativen und -Netzwerken. Davon entfallen etwa 40 % auf Nutzer, während Bauträger und Partner etwa 25 % beisteuern.

2. Privatverkauf: Inzwischen werden 21,25 % an Partner des Projekts vergeben.

3. Team: 8,75 %, reserviert für Mitgründer und Vertragsmitarbeiter.

4. Schatz: Die Plattform reserviert 5 % UXLINK-Token für Liquidität und Projektmanagement.

Darüber hinaus ermöglicht uns dieses Framework, Anpassungen vorzunehmen, wenn neue Mitarbeiter hinzukommen. Für UXLINK hat Transparenz hinsichtlich etwaiger Änderungen an der Distribution oberste Priorität.

UXLINK Airdrop-Zulassungskriterien

Als UXLink-Analyst kann ich erklären, dass unsere Airdrop-Berechtigungsstandards darauf ausgelegt sind, authentische Beteiligungen zu erkennen und eine ausgewogene Token-Zuteilung zu gewährleisten. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

Als Krypto-Investor würde ich es wie folgt beschreiben: Ich berücksichtige mehrere Faktoren, wenn ich den Social Contribution Score eines Benutzers auf UXLINK bewerte. Zu diesen Faktoren gehören der Grad der Vervollständigung ihres Profils, wie aktiv sie sich mit UXLINK beschäftigen und der Grad der Aktivität innerhalb ihrer sozialen Netzwerkverbindungen.

3. Sybil-Erkennung durch externe Agenten: Kompetente externe Unternehmen wie Trusta Labs nutzen fortschrittliche KI-ML-Techniken, insbesondere Clustering-Algorithmen, um Sybil-Konten zu erkennen und zu isolieren.

3. Drittanbieter-Wallet-Authentifizierung: Die Teilnahme über Drittanbieter-Wallets erfordert eine Adressauthentifizierung durch diese Wallets.

4. Authentifizierung der Whitelist von Drittanbietern: Adressen, die an Airdrop-Kampagnen von Partnern beteiligt sind, müssen durch die Whitelist des Partners authentifiziert werden.

Allerdings können verschiedene Faktoren die Berechtigung und den Qualitätsfaktor eines Benutzers beeinflussen, wie zum Beispiel:

    Zertifizierung von Adressen als verdächtige Sybil-Konten durch Dritte.
    Verwendung nicht authentifizierter Wallet-Verbindungen Dritter.
    Soziale Netzwerke mit geringem Wert innerhalb von UXLINK.
    Teilnahme an nicht zertifizierten Kampagnen Dritter.

Berechtigte Benutzer haben unter den folgenden Umständen die Chance, 100 % Airdrop-Prämien zu beanspruchen:

    Kauf von NFT über Ethereum (ETH) auf offiziellen Websites.
    Hoher UXLINK-Score für soziale Beiträge.
    Anerkennung durch professionelle Anti-Sybil-Dienste Dritter.
    Zertifizierte Wallet-Adressen von Drittanbietern.
    Zertifizierung durch Partner-Whitelists.

Behandlung für vorübergehend nicht qualifizierte Benutzer

Benutzer, deren Punktzahl in der vorläufigen Bewertung die Qualifikation noch nicht erreicht hat, haben unter bestimmten Umständen dennoch Anspruch auf einen Teil des Airdrops.

Benutzer haben die Möglichkeit, einen Anteil von 15 % am Token-Airdrop zu beanspruchen, wenn sie sich innerhalb von drei Tagen melden. Die restlichen 85 % werden dann unter den teilnahmeberechtigten Teilnehmern verteilt.

Als Krypto-Investor kann ich bestätigen, dass mein Anliegen einer Prüfung unterzogen wird, wenn ich bei einem Projekt auf ein Problem stoße und innerhalb der vorgegebenen Frist von sechs Monaten eine Beschwerde mit entsprechenden Beweisen einreichen möchte. Sollte die Einreichung genehmigt werden, erhalte ich eine vollständige Rückerstattung der Token. Wenn meine Beschwerde dagegen abgelehnt wird, werden die betreffenden Token unter anderen Anlegern umverteilt.

Benutzer, die sich nicht melden oder keinen Einspruch einlegen, verlieren ihre Airdrop-Tokens. Folglich wird UXLINK diese Token stattdessen an berechtigte Empfänger übertragen.

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2024-07-03 13:12