Anwälte der FTX-Sammelklage legen Einspruch gegen den Umstrukturierungsplan von FTX ein

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Als Forscher mit umfangreicher Erfahrung im Insolvenzrecht und in Kryptowährungsstreitigkeiten halte ich die Einwände der Anwaltskanzlei Moskowitz und Boies Schiller Flexner LLP gegen den vorgeschlagenen Umstrukturierungsplan für FTX Trading Ltd. und seine verbundenen Unternehmen für äußerst besorgniserregend. Die im Einspruch vorgebrachten Argumente verdeutlichen mehrere Punkte, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen.


Die Anwaltskanzleien Moskowitz und Boies Schiller Flexner haben im Namen zahlreicher Kläger, die an der bezirksübergreifenden Klage gegen FTX beteiligt waren, Einwände gegen den vorgeschlagenen Umstrukturierungsplan für FTX Trading Limited und die damit verbundenen Unternehmen erhoben. Sie behaupten, dass die im Plan dargelegten Wiederherstellungsschätzungen irreführend seien und den Anstieg der Kryptowährungswerte seit dem Einreichungsdatum nicht berücksichtigten. Daher sind sie der Ansicht, dass der Plan die in Abschnitt 1125 des Insolvenzgesetzes festgelegten Transparenzstandards nicht erfüllt.

Rechtliche Einwände gegen den FTX-Reorganisationsplan und den Prüferbericht

Die Kritik weist darauf hin, dass die im Sanierungsplan enthaltene Garantie einer „vollständigen Sanierung“ irreführend sei. Dieser Plan sieht vor, 129 % des Wertes der Kryptowährungskonten der Kunden zum Zeitpunkt des Antrags zurückzugeben, was etwa 17.000 US-Dollar für Bitcoin entspricht. Allerdings hat Bitcoin derzeit einen Wert von rund 70.000 US-Dollar, was bedeutet, dass Kunden nicht den wahren Wert ihrer Verluste erhalten würden. Die MDL-Kläger machen geltend, dass das MDL einen effektiveren Weg zur vollständigen wirtschaftlichen Erholung bietet, indem es Ansprüche gegen Beklagte, die keine Schuldner sind, auf der Grundlage verschiedener Rechtsgründe ermöglicht.

Anwälte der FTX-Sammelklage legen Einspruch gegen den Umstrukturierungsplan von FTX ein

Die Anti-Double-Dip-Bestimmung im Plan impliziert, dass jede Rückforderung von der MDL die Rückforderung aus dem Umstrukturierungsplan duplizieren würde, was die MDL-Kläger bestreiten. Sie argumentieren, dass Ansprüche im MDL gegen Nicht-Schuldner-Unternehmen wegen unterschiedlicher Rechtsverstöße gerichtet seien und es daher nicht zu einer Duplizierung von Einziehungen im Rahmen des Plans komme. Der Einspruch verlangt, dass die Offenlegungserklärung dies klarstellt und offenlegt, ob die Bestimmung weitere Rückforderungen ausschließt.

Als Krypto-Investor mache ich mir Sorgen über die Kritik der MDL-Kläger an den Schuldnern, weil sie die wichtigen Ergebnisse des Prüferberichts von Robert J. Cleary in der Offenlegungserklärung weggelassen haben. Dieser Bericht beleuchtet mögliche Rechtsgründe für Gläubiger und ungeklärte Angelegenheiten, die für unser Verständnis der Situation von wesentlicher Bedeutung sind. Ich halte es für entscheidend, dass Transparenz herrscht, und die Schuldner müssen erklären, welchen Einfluss diese Erkenntnisse auf den Sanierungsplan haben, damit wir fundierte Entscheidungen treffen können.

Anwälte der FTX-Sammelklage legen Einspruch gegen den Umstrukturierungsplan von FTX ein

Angesichts der widersprüchlichen Informationen zwischen der Haltung der Schuldner und dem Ausgang des Strafverfahrens gegen Sam Bankman-Fried (SBF) muss die Offenlegungserklärung diese Diskrepanz für die Kunden klären. Das Gericht stellte fest, dass SBF Kundengelder missbräuchlich verwendet habe, was im Widerspruch zur Sichtweise der Schuldner stehe. Um Transparenz zu gewährleisten, sollte die Offenlegungserklärung diese Feststellung anerkennen und ihre Auswirkungen auf den Wiederherstellungsprozess für betroffene Kunden erläutern.

Bedenken hinsichtlich der Gläubigervertretung und Treu und Glauben

Der vorgeschlagene Plan sieht einen Consolidated Wind Down Trust vor, bei dem gemeinsame offizielle Liquidatoren der Bahamas und der Planverwalter die einzigen Mitglieder des Wind Down Boards sind, mit Ausnahme der Gläubigervertretung. MDL-Kläger fechten diese Regelung an und machen geltend, dass sie möglicherweise die Interessen der Gläubiger missachtet und Zweifel an der Treu und Glauben des Plans gemäß Insolvenzordnung 1129 aufkommen lässt.

Schließlich gibt die Rolle von Sullivan und Cromwell, einer in die MDL verwickelten Partei, bei der Formulierung des vorgeschlagenen Plans Anlass zur Sorge hinsichtlich möglicher Konflikte. Die Opposition fordert Änderungen, um die Rechte der Gläubiger zu wahren und die Grundsätze der Fairness und Transparenz einzuhalten.

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2024-06-06 10:51